Arbeitsschutzbrillen

Arbeitsschutzbrillen

Die private Brille ist keine Schutzbrille!

Privatbrillen sind als Schutzbrillen nicht geeignet, da diese keine ausreichende Schutzwirkung gegen die Gefahren, welche beim Arbeiten in verschiedenen Berufsgruppen auftreten können.

Beispiele: Schutzbrillen für Zahnarzt und Mitarbeiter, Feuerwehr, Strahlenschutz, Schweißen, Flexen usw.

Häufig besteht schon bei routinemäßigen Arbeitsabläufen die Gefahr, dass Metallspäne, Holzsplitter oder Flüssigkeiten ins Auge gelangen können und somit bleibende Sehbeeinträchtigungen oder eine völlige Erblindung verursachen können. Bei kurzfristigen Arbeiten reicht häufig eine spezielle Überbrille oder ein Visier. Die Berufsgenossenschaft empfiehlt jedoch eine individuelle Korrektionsschutzbrille.

Die Schutzbrille gegen mechanische Einflüsse ist mittlerweile weit verbreitet, doch häufig sind die Augen bei der Arbeit am Bildschirm noch ungeschützt! Meist ist hier eine sogenannte Bildschirmarbeitsplatzbrille die komfortabelste Lösung. Es werden vom Gesetzgeber hohe Anforderungen an die Fertigung von Schutzbrillen gestellt. Nur zertifizierte Firmen dürfen diese unter strengen Auflagen anfertigen.

Auch gibt es Gesetze über die Kostenübernahme des Arbeitgebers für spezielle Schutzbrillen. Sprechen sie uns oder ihren Arbeitgeber darauf an.

Wir von Optic Herch beraten sie gerne über die verschiedenen Möglichkeiten um sie mit einer optimalen und komfortablen Schutzbrille versorgen zu können.